Traditionelles Osterfeuer feiern
Brauchtumsfeuer sind bis Montag, 14. April, um 16 Uhr bei der Stadtgemeinde St. Veit anzumelden
Traditionell werden auch heuer von Karsamstag auf Ostersonntag Osterfeuer den Himmel erleuchten.
Unbedingt zu beachten:
- Das Osterfeuer ist bis spätestens Montag, den 14. April, 16 Uhr, beim Stadtgemeindeamt zu melden! Formulare gibt es im Gemeindeamt und auf der Webseite.
- Das Abheizen eines Osterfeuers ist nur zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht.
- Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien erfolgen.
- Der Abbrennvorgang ist ständig zu überwachen. Nach Beendigung des Abbrennens sind Nachkontrollen durchzuführen.
- Eine erste Löschhilfe ist bereitzuhalten.
Quelle: sv.or.at
Foto: pixabay/Katja_Kolumna