Info-VeranstaltungSt. Veit

Erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft

Ein Serviceangebot der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

Jeden 1. und 3. Freitag im Monat findet von 14 bis 15.30 Uhr die „Erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft“ im Medienraum im Rathaus (Hauptplatz 1) statt. An Fenster- und Feiertagen findet der Sprechtag nicht statt.

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Raspotnig 02-2025

Die „Erste Unentgeltliche Anwaltliche Auskunft“ ist ein Serviceangebot der Rechtsanwaltskammer für Kärnten. In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall.

Fragen wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt gibt Ihnen eine erste Hilfestellung für Ihre Entscheidung, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.

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Erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft

  • Jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 14 bis 15.30 Uhr, ausgenommen Feier- und Fenstertage
  • Rathaus, Hauptplatz 1, Medienraum (1. Stock), 9300 St. Veit

Quelle: sv.or.at
Foto: pixabay/geralt

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