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Kastrationsaktion für Streunerkatzen

Das Land Kärnten, rund 110 Gemeinden, sowie die Tierärztekammer starten wieder mit Kastrationen für Streunerkatzen und übernehmen die anfallenden Kosten je zu einem Drittel

Die Aktion zur Eindämmung von wild lebenden Katzen, die 2018 ins Leben gerufen wurde, hat sich bereits mehr als verdreifacht.

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Statistisch gesehen kann ein wild lebendes Katzenpaar innerhalb von fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen zeugen. Das ist eine gigantische Zahl, die es auch den Tieren zu Liebe gilt, einzudämmen. Die einzig nachhaltige und tiergerechte Methode, die sonst rasant wachsende Population von Streunerkatzen einzudämmen, stellt die Kastration dieser Tiere dar“, sagt Tierschutzreferentin LR.in Beate Prettner. Deshalb startet das Land Kärnten auch heuer wieder die Aktion „Katzenkastration“.

Neben der Überpopulation von Streunerkatzen kann damit auch der weit verbreiteten Krankheit Toxoplasmose entgegengesteuert werden. Katzen können die Viren durch ihre Ausscheidungen auch auf den Menschen übertragen, die dann eine Entzündung der Lymphknoten verursachen kann.

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In Österreich gilt die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen und bei einer Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen von 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro.

Zuletzt waren es mehr als 1.000 Katzen, die eingefangen und kastriert wurden. Für heuer rechnet man mit etwa 1.250 Kastrationen. 

Quelle: ktn.gv.at
Fotohinweis: LPD/Sussitz

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